ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Version 1.0 • Letzte Aktualisierung: 05.08.2026

Preston Black Media – Jan Dünschede
Unionstraße 12
59457 Werl

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Angebote und Leistungen der Preston Black Media (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Auftraggeber“).

(2) Diese AGB gelten für sämtliche vom Auftragnehmer angebotenen Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen

  • Performance Marketing
  • Social Media Recruiting
  • Media Buying
  • Social Media Marketing
  • Webdesign
  • Webentwicklung
  • Funnel-Erstellung
  • Marketing-Automationen
  • IT-Dienstleistungen
  • Beratung
  • digitale Marketinglösungen

sowie vergleichbare zukünftige Dienstleistungen.

(3) Abweichende oder entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

(4) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass sie erneut vereinbart werden müssen.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

(2) Ein Vertrag kommt insbesondere zustande durch

  • Unterzeichnung eines Dienstleistungsvertrages,
  • Annahme eines schriftlichen Angebots,
  • elektronische Annahme (z. B. E-Mail oder digitale Signatur),
  • ausdrückliche Beauftragung in Textform oder
  • Beginn der Leistungserbringung auf Wunsch des Auftraggebers.

(3) Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen mindestens der Textform.

§ 3 Vertragsbestandteile und Rangfolge

(1) Im Falle von Widersprüchen gelten die Vertragsbestandteile in folgender Reihenfolge:

  1. Individualvertrag / Dienstleistungsvertrag
  2. Angebot oder Leistungsbeschreibung
  3. diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  4. gesetzliche Vorschriften.

(2) Individuelle Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien haben stets Vorrang vor diesen AGB.

(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

§ 4 Allgemeine Leistungserbringung

(1) Der Auftragnehmer erbringt sämtliche Leistungen mit der im Geschäftsverkehr üblichen Sorgfalt nach dem jeweils aktuellen Stand von Technik und Fachkenntnis.

(2) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, schuldet der Auftragnehmer keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.

Insbesondere besteht kein Anspruch auf

  • bestimmte Umsätze,
  • bestimmte Gewinne,
  • eine bestimmte Anzahl an Leads,
  • eine bestimmte Anzahl an Bewerbungen,
  • Einstellungen,
  • Reichweiten,
  • Conversion-Raten,
  • ROAS,
  • CPC,
  • CPL,
  • Rankings,
  • oder vergleichbare wirtschaftliche Kennzahlen.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Art und Weise der Leistungserbringung selbst zu bestimmen, soweit hierdurch keine wesentlichen Interessen des Auftraggebers beeinträchtigt werden.

(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete Mitarbeiter, freie Mitarbeiter sowie Subunternehmer einzusetzen.

(5) Der Auftragnehmer ist ferner berechtigt, geeignete Softwarelösungen, Cloud-Dienste sowie technische Plattformen einzusetzen, sofern dies der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung dient.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche für die Durchführung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Informationen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

(2) Hierzu gehören insbesondere

  • Zugangsdaten,
  • Werbekonten,
  • Logos,
  • Bilder,
  • Videos,
  • Marken,
  • Domains,
  • Hostingzugänge,
  • Trackingzugänge,
  • Ansprechpartner,
  • Freigaben,
  • Stellenanzeigen,
  • Produktinformationen
  • sowie sonstige für die Zusammenarbeit erforderliche Informationen.

(3) Freigaben sind unverzüglich zu erteilen. Verzögerungen verlängern sämtliche vereinbarten Fristen angemessen.

(4) Entstehen dem Auftragnehmer durch unvollständige, fehlerhafte oder verspätete Mitwirkung Mehraufwendungen, ist dieser berechtigt, den hierdurch entstehenden zusätzlichen Aufwand gesondert nach den vereinbarten oder üblichen Vergütungssätzen abzurechnen.

(5) Der Auftraggeber ist für die rechtliche Zulässigkeit sämtlicher bereitgestellter Inhalte verantwortlich. Er stellt sicher, dass durch die Nutzung der bereitgestellten Inhalte keine Rechte Dritter verletzt werden.

§ 6 Einsatz von Drittanbietern und technischen Plattformen

(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erbringung seiner Leistungen Software, Cloud-Dienste, Plattformen sowie sonstige technische Systeme Dritter einzusetzen.

(2) Hierzu gehören insbesondere, jedoch nicht abschließend:

  • Meta (Facebook, Instagram)
  • Adobe
  • Google
  • LinkedIn
  • TikTok
  • Microsoft
  • Perspective
  • Onepage
  • Leadtable
  • Calendly
  • Zapier
  • Make.com
  • OpenAI
  • Anthropic
  • Cloudflare
  • Stripe
  • PayPal
  • Hosting-Anbieter
  • CRM-Systeme
  • Tracking- und Analyseplattformen
  • E-Mail-Marketing-Systeme
  • Terminbuchungssoftware
  • sonstige vergleichbare Dienste.

(3) Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für die dauerhafte Verfügbarkeit oder Funktionsfähigkeit der vorgenannten Drittanbieter.

(4) Änderungen der Nutzungsbedingungen, Schnittstellen (APIs), Preise, Algorithmen oder technischen Voraussetzungen der Drittanbieter stellen keinen Mangel der Leistungen des Auftragnehmers dar.

(5) Werden Leistungen des Auftragnehmers durch technische Änderungen oder Einschränkungen eines Drittanbieters unmöglich oder wesentlich erschwert, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen.

(6) Entsteht aufgrund solcher Änderungen ein zusätzlicher Arbeitsaufwand, ist dieser gesondert zu vergüten, sofern die Änderung nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist.

§ 7 Einsatz künstlicher Intelligenz (KI)

(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, moderne KI-Systeme zur Unterstützung der Leistungserbringung einzusetzen.

(2) Hierzu gehören insbesondere Systeme zur Unterstützung bei

  • Texterstellung,
  • Ideenentwicklung,
  • Strategieentwicklung,
  • Werbeanzeigen,
  • Bildgenerierung,
  • Datenanalyse,
  • Programmierung,
  • Automationen,
  • Prozessoptimierung
  • sowie vergleichbaren Tätigkeiten.

(3) Der Einsatz solcher Systeme stellt keinen Mangel der vertraglich geschuldeten Leistung dar.

(4) Sämtliche durch den Auftragnehmer gelieferten Ergebnisse werden vor ihrer Verwendung fachlich überprüft.

(5) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, den Einsatz einzelner KI-Systeme gegenüber dem Auftraggeber offenzulegen.

§ 8 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Sämtliche vereinbarten Vergütungen verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von sieben Kalendertagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(3) Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt,

  • Verzugszinsen nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen,
  • weitere Leistungen bis zum vollständigen Zahlungsausgleich auszusetzen,
  • Zugänge vorübergehend zu sperren, soweit dies rechtlich zulässig ist,
  • sowie sämtliche offenen Forderungen gerichtlich geltend zu machen.

(4) Die Geltendmachung weiterer gesetzlicher Ansprüche bleibt unberührt.

(5) Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

§ 9 Änderungswünsche

(1) Nach Vertragsschluss gewünschte Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs stellen zusätzliche Leistungen dar.

(2) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Änderungswünsche ohne gesonderte Vereinbarung umzusetzen.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Änderungswünsche gesondert nach Zeitaufwand oder auf Grundlage eines individuellen Angebots abzurechnen.

(4) Änderungswünsche können Auswirkungen auf vereinbarte Termine und Fristen haben.

§ 10 Termine und Leistungsfristen

(1) Sämtliche Terminangaben stellen unverbindliche Zieltermine dar, sofern nicht ausdrücklich schriftlich ein verbindlicher Fertigstellungstermin vereinbart wurde.

(2) Verzögerungen aufgrund

  • fehlender Mitwirkung,
  • verspäteter Freigaben,
  • technischer Störungen,
  • Ausfällen von Drittanbietern,
  • höherer Gewalt
  • oder sonstiger nicht vom Auftragnehmer zu vertretender Umstände

verlängern sämtliche vereinbarten Fristen angemessen.

(3) Gerät der Auftragnehmer aufgrund solcher Umstände in Verzug, bestehen hieraus keine Schadensersatzansprüche, soweit gesetzlich zulässig.

§ 11 Nutzungsrechte

(1) Sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit durch den Auftragnehmer erstellten oder entwickelten Inhalte, Konzepte und Arbeitsergebnisse unterliegen dem Urheberrecht sowie den gesetzlichen Vorschriften zum Schutz geistigen Eigentums.

(2) Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den ausdrücklich für ihn erstellten Arbeitsergebnissen, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde.

(3) Eine Weitergabe, Vervielfältigung, Vermietung, Lizenzierung oder sonstige kommerzielle Nutzung über den vertraglich vereinbarten Zweck hinaus ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers unzulässig.

(4) Nicht vom Nutzungsrecht umfasst sind interne Arbeitsmethoden, Strategien, Prozesse oder sonstige geschützte Bestandteile des Auftragnehmers.

§ 12 Geistiges Eigentum

(1) Sämtliche vom Auftragnehmer entwickelten oder eingesetzten Strategien, Prozesse, Konzepte, Vorlagen, Templates, Automationen, Skripte, Dashboards, Prompt-Bibliotheken, KI-Workflows, Funnel-Systeme, Tracking-Konzepte, Werbestrukturen, Kampagnenarchitekturen, SOPs, Dokumentationen sowie sonstiges Know-how verbleiben ausschließliches Eigentum des Auftragnehmers.

(2) Dies gilt unabhängig davon, ob diese speziell für den Auftraggeber entwickelt oder im Rahmen der Zusammenarbeit angepasst wurden.

(3) Der Auftraggeber erwirbt hieran keinerlei Eigentums-, Urheber- oder Verwertungsrechte, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

(4) Eine Nachahmung, Vervielfältigung, Offenlegung oder Nutzung außerhalb des vertraglich vereinbarten Zwecks ist unzulässig.

(5) Die Überlassung von Zugangsdaten, Vorlagen oder Automationen begründet kein Eigentumsrecht des Auftraggebers.

§ 13 Werbekonten, Domains und Zugänge

(1) Werbekonten, Business-Manager, Domains, Social-Media-Konten sowie vergleichbare Accounts verbleiben grundsätzlich im Eigentum des jeweiligen Kontoinhabers.

(2) Der Auftragnehmer erhält ausschließlich diejenigen Zugriffsrechte, die zur Durchführung der vereinbarten Leistungen erforderlich sind.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, eingeräumte Zugänge während der Vertragslaufzeit zu nutzen, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.

(4) Nach Vertragsende werden nicht mehr benötigte Zugänge auf Wunsch des Auftraggebers gelöscht oder zurückgegeben.

(5) Der Auftragnehmer haftet nicht für Sperrungen, Einschränkungen oder Löschungen von Accounts durch Plattformbetreiber.

§ 14 Freigaben

(1) Sämtliche vom Auftragnehmer erstellten Werbeanzeigen, Creatives, Landingpages, Funnels, Texte, Grafiken oder sonstigen Inhalte gelten als freigegeben, sobald der Auftraggeber diese ausdrücklich bestätigt oder ihrer Verwendung nicht innerhalb von fünf Werktagen nach Übermittlung widerspricht.

(2) Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, darf der Auftragnehmer von einer Freigabe ausgehen und die entsprechenden Maßnahmen umsetzen.

(3) Nach erfolgter Freigabe sind spätere Änderungswünsche gesondert zu vergüten, sofern sie nicht auf einem Fehler des Auftragnehmers beruhen.

§ 15 Korrekturschleifen

(1) Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, sind bis zu zwei angemessene Korrekturschleifen je Arbeitsergebnis von der vereinbarten Vergütung umfasst.

(2) Darüber hinausgehende Änderungswünsche gelten als Zusatzleistungen und werden gesondert vergütet.

(3) Änderungen, die auf nachträglichen Wünschen des Auftraggebers beruhen und den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang überschreiten, begründen keinen Mangel der Leistung.

§ 16 KI und Automationen

(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung moderne Softwarelösungen, KI-Systeme, Automationen sowie cloudbasierte Anwendungen einzusetzen.

(2) Der Auftraggeber erkennt an, dass solche Systeme fortlaufenden Änderungen durch deren Betreiber unterliegen.

(3) Änderungen an Funktionen, Preisen, Schnittstellen, Modellen oder technischen Möglichkeiten dieser Systeme stellen keinen Mangel der Leistungen des Auftragnehmers dar.

(4) Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Einschränkungen, Ausfälle oder Funktionsänderungen solcher Drittanbieter.

§ 17 Vertraulichkeit

(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden Geschäfts-, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse vertraulich zu behandeln.

(2) Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zeitlich unbegrenzt fort, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungs- oder Offenlegungspflichten entgegenstehen.

(3) Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich zum Zweck der Durchführung des jeweiligen Vertrags verwendet werden.

(4) Von der Geheimhaltungspflicht ausgenommen sind Informationen,

  • die bereits allgemein bekannt sind,
  • die ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung öffentlich bekannt werden,
  • oder deren Offenlegung gesetzlich oder aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung erforderlich ist.

§ 18 Datenschutz

(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur Einhaltung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

(2) Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien – sofern gesetzlich erforderlich – einen gesonderten Vertrag über die Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Vertragserfüllung externe Dienstleister, Hosting-Anbieter und Cloud-Systeme einzusetzen, sofern diese den datenschutzrechtlichen Anforderungen entsprechen.

(4) Der Auftraggeber bleibt für die Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Daten sowie deren Verarbeitung innerhalb seiner eigenen Systeme verantwortlich.

§ 19 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer ausschließlich für den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei

  • Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz,
  • sowie in allen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

(5) Der Auftragnehmer haftet insbesondere nicht für

  • Änderungen von Algorithmen oder Werberichtlinien,
  • Sperrungen von Werbekonten,
  • Ablehnungen von Werbeanzeigen,
  • technische Ausfälle von Plattformen,
  • API-Änderungen,
  • Tracking-Probleme,
  • Cookie-Einschränkungen,
  • Browseränderungen,
  • Serverausfälle,
  • Störungen von Drittanbietern,
  • wirtschaftliche Entscheidungen des Auftraggebers,
  • Umsatz-, Gewinn- oder Folgeschäden, soweit gesetzlich zulässig.

§ 20 Höhere Gewalt

(1) Ereignisse höherer Gewalt entbinden die betroffene Vertragspartei für die Dauer der Beeinträchtigung von ihren Leistungspflichten.

(2) Hierzu zählen insbesondere

  • Naturkatastrophen,
  • Krieg,
  • Terroranschläge,
  • Pandemien,
  • Epidemien,
  • behördliche Maßnahmen,
  • Stromausfälle,
  • Cyberangriffe,
  • Internetausfälle,
  • Streiks,
  • technische Großstörungen,
  • Ausfälle von Cloud- oder Plattformanbietern,
  • sonstige unvorhersehbare Ereignisse außerhalb des Einflussbereiches der Vertragsparteien.

(3) Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als drei Monate an, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen.

§ 21 Referenznutzung

(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber nach vorheriger Abstimmung als Referenzkunden zu benennen.

(2) Hierzu dürfen insbesondere

  • Unternehmensname,
  • Unternehmenslogo,
  • allgemeine Projektbeschreibung

für Eigenwerbung des Auftragnehmers verwendet werden.

(3) Eine Veröffentlichung vertraulicher Informationen erfolgt nicht.

(4) Der Auftraggeber kann der Referenznutzung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widersprechen.

§ 22 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

(3) Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine rechtlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.

(4) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(5) Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis.